SAFESTEP · PFLEGE-WOHNGEMEINSCHAFTEN

Gemeinsam wohnen. Mit mehr Halt.

Für gemeinsam wohnende Anspruchsberechtigte können bis zu 16.720 € Zuschuss für eine gemeinsame Maßnahme möglich sein. Wir unterstützen die Planung geeigneter Fliesenflächen in Berlin und Brandenburg.

Kostenlose Beratung anfragen
Helles Bad mit vorhandenen Fliesen – illustratives Raumkonzept
Illustratives Motiv
PERSÖNLICH UND VERSTÄNDLICH

Ein gemeinsames Zuhause. Ein abgestimmter Plan.

Was für Ihre Planung wichtig ist.

Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sich der Zuschuss für die gemeinsame Maßnahme auf bis zu viermal 4.180 € erhöhen. Die Gesamthöhe ist auf 16.720 € begrenzt. Zuständigkeit, Anträge und Finanzierung müssen vor der Ausführung mit den Pflegekassen geklärt werden.

Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums ↗

01

Gemeinsame Flächen

Benennen Sie die geeigneten Bäder und Laufwege, die zur gemeinsamen Wohnsituation gehören.

02

Zuständigkeit abstimmen

Eine Ansprechperson bündelt die Objektplanung; persönliche Anträge bleiben Sache der jeweiligen Berechtigten.

03

Finanzierung klären

Die Pflegekassen entscheiden. Die mögliche Förderung ist keine pauschale Zusage für eine bestimmte Behandlung.

VIER SCHRITTE. KLAR ABGESTIMMT.

Gut begleitet. Für Ihr Zuhause.

Bei einer gewünschten Förderung kommt der Antrag vor der Ausführung. Ohne Förderung können wir den Termin direkt nach Ihrer Entscheidung abstimmen.

  1. 01

    Kostenlos beraten lassen.

    Wir besprechen Ihren Boden und prüfen, ob eine Behandlung sinnvoll ist. Bei Förderfragen unterstützen wir Sie mit Informationen zur Maßnahme.

  2. 02

    Antrag vor der Ausführung.

    Wenn Sie einen Zuschuss nutzen möchten, reichen Sie den Antrag und das Angebot zuerst bei Ihrer Pflegekasse ein.

  3. 03

    Entscheidung und Termin.

    Klären Sie die Kostenübernahme vor Beginn. Danach stimmen wir die Beauftragung und einen passenden Termin ab.

  4. 04

    Behandlung und Pflege.

    Die geeigneten Flächen werden behandelt. Sie erhalten Dokumentation und Pflegehinweise für Ihren Alltag.

GUT ZU WISSEN

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Persönlich erreichen Sie uns unter

+49 30 286 651 13
Gilt diese Seite auch für stationäre Heime?

Nein. Stationäre Heime, Kliniken und Reha-Einrichtungen finden ihre Informationen im Gewerbebereich. Hier geht es um gemeinsame private Wohnsituationen.

Sind 16.720 € je Person möglich?

Nein. Der Betrag ist der mögliche Höchstzuschuss für die gemeinsame Maßnahme mehrerer Anspruchsberechtigter, nicht ein Betrag je Person.

PASSEND ZU IHRER SITUATION

Ihr Weg zu mehr Halt.

01 / PRIVAT UND PFLEGE

Zuschuss der Pflegekasse

Bis zu 4.180 € möglich. Voraussetzungen und Antrag vor der Ausführung klären.

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02 / PRIVAT UND PFLEGE

Ohne Pflegegrad

Für Ihr Zuhause selbst vorsorgen. Ein klares Angebot nach Prüfung Ihrer Fläche.

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03 / PRIVAT UND PFLEGE

Pflege-Wohngemeinschaften

Gemeinsam wohnen. Für eine gemeinsame Maßnahme können bis zu 16.720 € infrage kommen.

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DER ERSTE SCHRITT IST GANZ EINFACH.

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Ihr Zuhause sprechen.

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Gotlandstraße 1 · 10439 Berlin
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