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AGB für Gewerbekunden

Die Bedingungen für gewerbliche Aufträge im Überblick.

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AUF DIESER SEITE
  1. 01Geltungsbereich
  2. 02Vertragsschluss
  3. 03Leistungsumfang
  4. 04Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. 05Preise und Zahlung
  6. 06Termine und Fristen
  7. 07Gewährleistung
  8. 08Haftung
  9. 09Pflegeanleitung
  10. 10Datenschutz
  11. 11Schlussbestimmungen
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beratung@safestep24.com ↗
Stand: 5. Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis +
  1. 01Geltungsbereich
  2. 02Vertragsschluss
  3. 03Leistungsumfang
  4. 04Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. 05Preise und Zahlung
  6. 06Termine und Fristen
  7. 07Gewährleistung
  8. 08Haftung
  9. 09Pflegeanleitung
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  11. 11Schlussbestimmungen

Lionsgroup SafeStep GmbH · Gotlandstraße 1 · 10439 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Lionsgroup SafeStep GmbH, Gotlandstraße 1, 10439 Berlin (Auftragnehmer), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (Auftraggeber) über die vereinbarte rutschhemmende Oberflächenbehandlung. Diese Fassung gilt nicht für Verbraucher.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

(3) Die andere AGB-Fassung finden Sie über die Auswahl unter /agb/. Entscheidend ist der tatsächliche Zweck des Vertrags; eine Auswahl auf der Website allein bestimmt den Kundenstatus nicht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Eine Anfrage per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular ist unverbindlich und stellt noch keine Beauftragung dar. Auch eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Auftragsannahme. Ein Vertrag setzt übereinstimmende Erklärungen über die Beauftragung und den Leistungsumfang voraus; die Auftragsbestätigung erfolgt in Textform, beispielsweise per E-Mail.

(3) Kostenvoranschläge und Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Oberflächenbehandlung mit dem Ziel, die Rutschhemmung von Böden, Fliesen, Treppen und vergleichbaren Oberflächen zu verbessern.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang; dies gilt auch für wirksame mündliche Abreden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

(4) Die Eignung der zu behandelnden Oberfläche wird vor Beginn der Arbeiten geprüft. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Behandlung abzulehnen, wenn die Oberfläche für das Verfahren nicht geeignet ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer freien Zugang zu den zu behandelnden Flächen zu gewähren und diese vorher von losen Gegenständen zu befreien.

(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu behandelnden Flächen ausreichend gereinigt und frei von Beschichtungen, Wachsen oder anderen Versiegelungen sind, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über besondere Eigenschaften der Oberfläche, bekannte Schäden oder andere relevante Umstände.

(4) Bei Verzögerungen oder Mehraufwand durch unterlassene Mitwirkung richten sich etwaige Ansprüche nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erkennbaren zusätzlichen Aufwand; nicht vereinbarte Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise in Euro. Das Angebot weist aus, ob ein Preis netto oder einschließlich Umsatzsteuer angegeben ist und welche weiteren Preisbestandteile vereinbart werden.

(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zu berechnen.

(4) Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen werden individuell vereinbart. Die gesetzlichen Rechte bei einer Verzögerung der Leistung bleiben unberührt.

(2) Bei unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Hindernissen informiert dieser den Auftraggeber unverzüglich über die Auswirkungen auf den vereinbarten Termin. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(3) Stornierungen durch den Auftraggeber sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen richten sich etwaige Vergütungs- oder Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb sind dabei zu berücksichtigen, soweit das Gesetz dies vorsieht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass ein geltend gemachter Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht.

(2) Die Wirksamkeit und Haltbarkeit der Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Beschaffenheit der Oberfläche, der Nutzungsintensität und der ordnungsgemäßen Pflege. Eine bestimmte Haltbarkeitsdauer wird nicht garantiert.

(3) Bitte teilen Sie uns festgestellte Mängel möglichst zeitnah mit, damit wir diese prüfen können. Gesetzliche Mängelrechte werden weder durch eine verspätete Mitteilung noch durch die Nichteinhaltung einer bestimmten Form ausgeschlossen.

(4) Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung und, unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, auf Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme oder Schadensersatz.

(5) Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Verkürzung durch diese AGB erfolgt nicht.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung aus einer übernommenen Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels bleiben unberührt.

(4) Ein etwaiges Mitverschulden des Auftraggebers, insbesondere bei nachweislich schadensursächlicher unsachgemäßer Pflege, wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Ein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Ansprüche ist damit nicht verbunden.

§ 9 Pflegeanleitung

(1) Der Auftraggeber erhält nach Abschluss der Behandlung eine auf die behandelte Oberfläche abgestimmte Pflegeanleitung. Eine geeignete Reinigung und Pflege ist für die Wirkung der Behandlung wichtig.

(2) Maßgeblich sind die konkret übergebenen Pflegehinweise und die Verträglichkeit der verwendeten Mittel mit der jeweiligen Oberfläche. Die Verwendung eines Reinigungsmittels führt nicht automatisch zum Erlöschen gesetzlicher Mängelrechte. Schäden, die nachweislich allein auf einer unsachgemäßen Pflege beruhen, begründen keinen Mangel der ursprünglich ordnungsgemäß erbrachten Leistung.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und unserer Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen, insbesondere § 306 BGB. An die Stelle einer unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Änderungen eines bestehenden Vertrags bedürfen einer Vereinbarung der Vertragsparteien. Der Vorrang individueller Abreden und gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

Stand: 5. Oktober 2026

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